Stand: Oktober 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Brady Eems Kfz-Werkstatt (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Kfz-Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Verbindliche Kostenvoranschläge werden gesondert berechnet und bei Auftragserteilung angerechnet.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie diesen AGB.
(2) Zusätzliche Arbeiten und Leistungen, die während der Durchführung des Auftrags erforderlich werden, bedürfen einer gesonderten Beauftragung durch den Auftraggeber, soweit diese vorhersehbar sind.
(3) Ist die zusätzliche Arbeit zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich und war sie nicht vorhersehbar, können wir diese auch ohne gesonderte Beauftragung durchführen, wenn der Auftraggeber nach den Umständen mit der Durchführung rechnen musste.
(1) Es gelten die am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung wird nach Abschluss der Arbeiten zur Zahlung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(5) Wir sind berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an den uns zur Reparatur überlassenen Gegenständen geltend zu machen, bis alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber beglichen sind.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(1) Für unsere Arbeitsleistungen gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für eingebaute Neuteile gilt die Herstellergewährleistung. Bei Austauschteilen gewähren wir eine Gewährleistung von 12 Monaten, beschränkt auf die Laufleistung laut Herstellerangaben.
(3) Bei Gebrauchtteilen wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
(2) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(1) Fahrzeuge werden nach Fertigstellung zwei Wochen kostenlos verwahrt. Danach können wir eine angemessene Standgebühr berechnen.
(2) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Monaten nach Benachrichtigung über die Fertigstellung abgeholt, können wir es nach vorheriger Androhung öffentlich versteigern lassen.
(3) Ausgebaute Altteile werden vier Wochen aufbewahrt, danach können sie entsorgt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(1) Vor Beginn kostenpflichtiger Reparaturarbeiten, die den Kostenvoranschlag um mehr als 20% überschreiten, holen wir die Zustimmung des Auftraggebers ein.
(2) Bei der Fehlersuche entstehende Kosten sind auch dann zu erstatten, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt wird.
(3) Reparaturen werden nur gegen Vorlage des Fahrzeugscheins und nach Identitätsprüfung des Auftraggebers durchgeführt.
(1) TÜV-, AU- und andere behördliche Prüfungen werden von uns nur vermittelt. Die Gewährleistung für das Bestehen der Prüfung ist ausgeschlossen.
(2) Bei Arbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen (Bremsen, Lenkung, etc.) wird eine Probefahrt durchgeführt. Hierfür besteht eine entsprechende Versicherung.
(3) Batterien und andere Gefahrstoffe werden fachgerecht entsorgt. Die entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber berechnet.
Brady Eems Kfz-Werkstatt
Warschauer Straße 42
10243 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]